Kanzlei König in Göttingen übernimmt die Verteidigung sämtlicher BtMG-Verfahren.
Betäubungsmittelstraftaten und Drogendelikte sind ein besonderer Bereich und ein Spezialgebiet des Strafrechts. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in Betäubungsmittelverfahren und erörtern mit unseren Mandanten die Verteidigungsmöglichkeiten, um konkrete Erfolge im Strafverfahren herbeizuführen. Diese müssen zunächst erkannt und genutzt werden, um die Verteidigung zum Beispiel bei Vorwürfen, wie
- Besitz von Betäubungsmitteln, § 29 Absatz 1 Nr. 3 BtMG
- Unerlaubter Anbau oder Herstellung von Betäubungsmitteln; § 29 Absatz 1 Nr.1, 1. und 2. Variante BtMG
- BtM-Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe usw. ; § 29 Abs.1 Nr. 1, 3. ff. Varianten BtMG
- Besitz, Handeltreiben, Herstellung, Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge § 29a Absatz 1 Nr. 2 BtMG
- Gewerbsmäßiges Handeltreiben, gewerbsmäßiger Anbau von BtM usw. §§ 29 Absatz 1 Nr.1 , Absatz 3 Nr. 1 BtMG
mit Erfolg auszurichten.
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Bringen Sie sich nicht in Gefahr, durch eine unbedachte Äußerung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden genau die Informationen zu liefern, die später zu einer Verurteilung führen könnten. In einer kostenlosen Ersteinschätzung erläutern wir gemeinsam die Optionen und Möglichkeiten, wie eine erfolgversprechende Strafverteidigung aussehen kann.