Herr Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg, hat in seinem Blog einen lesenswerten Artikel veröffentlicht, zu lesen auch in ZAP Heft 8/2018, Seite 987.
Mit dem Artikel Elektronische Geräte/Mobiltelefon im Straßenverkehr setzt sich Herr Burhoff mit den Änderungen des § 23 Abs. 1a StVG