Das Strafrecht gilt als klassisches Rechtsgebiet. Es umfasst in erster Linie das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung. Aber auch viele andere Gesetze erhalten Strafvorschriften. Dazu gehören zum Beispiel das Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Aber auch das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder das Urhebergesetz (UrhG) enthalten Strafvorschriften.
Die Vertretung umfasst das Jugendstrafrecht, das Strafrecht, Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren und anderen Rechtsgebieten mit Strafvorschriften. Wir beraten und unterstützen Sie bei Vernehmungen aller Art. Wir vertreten Sie als Wahl- oder Pflichtverteidiger bundesweit.
Oberste Priorität unserer Tätigkeit hat stets die Vermeidung einer belastenden Gerichtsverhandlung. Es ist insofern unbedingt zu empfehlen, dass Sie uns möglichst frühzeitig in unserem Büro in Göttingen aufsuchen oder sich telefonisch melden.
Auch wird Kommunikation mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft sowie mit Gerichten übernommen mit dem Ziel der frühestmöglichen Einstellung des Verfahrens. Wir prüfen Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln und legen diese für Sie ein und vertreten Sie in höheren Instanzen.
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Bringen Sie sich nicht in Gefahr, durch eine unbedachte Äußerung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden genau die Informationen zu liefern, die später zu einer Verurteilung führen könnten. In einer kostenlosen Ersteinschätzung erläutern wir gemeinsam die Optionen und Möglichkeiten, wie eine erfolgversprechende Strafverteidigung aussehen kann.