Der 3. Strafsenat des Kammergerichts (Staatsschutzsenat) hat heute den 47-jährigen Long N. H. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hat der zuletzt in Prag lebende vietnamesisch-tschechische Angeklagte 2017 im Rahmen einer vietnamesischen Geheimdienstoperation an der Entführung der vietnamesischen Staatsangehörigen Xuan Thanh Trinh und dessen Geliebter Thi Minh P. D. aus Berlin mitgewirkt. Das spätere Entführungsopfer Xuan Thanh Trinh, ein in Ungnade gefallener ehemaliger Funktionär der kommunistischen Partei Vietnams, war 2016 nach Deutschland geflüchtet und hatte hier erfolgreich Asyl beantragt, weil ihm in seinem Heimatland verschiedene Wirtschaftsstraftaten vorgeworfen wurden, die er als Vorstandsvorsitzender eines Staatsunternehmens begangen haben soll.
Das Gericht hat zur Begründung seines Urteils ausgeführt, der Angeklagte habe von den Entführungsplänen des vietnamesischen Geheimdienstes gewusst, diese mitgetragen und zu diesem Zwecke am 18. Juli 2017 in Prag ein für die Durchführung von Observations- und Ausforschungsmaßnahmen bestimmtes Fahrzeug angemietet und an einen gesondert verfolgten Tatbeteiligten übergeben, der den Wagen nach Berlin verbracht habe. Zwei Tage später, am 20. Juli 2017, habe der Angeklagte in Prag auch das spätere Entführungsfahrzeug, einen VW Multivan T5, angemietet und habe dieses persönlich noch am selben Tag nach Berlin gefahren. Am 23. Juli 2017 seien Xuan Thanh Trinh und seine Begleiterin im Tiergarten gewaltsam in eben dieses Fahrzeug gezerrt und zur vietnamesischen Botschaft in Treptow-Köpenick gebracht worden. Der Angeklagte N. H. habe anschließend nicht nur das Entführungsfahrzeug zurück nach Prag gefahren, und damit Spuren der Tat beseitigt, sondern noch ein weiteres Fahrzeug zur Verbringung des Entführungsopfers außerhalb Deutschlands angemietet. Xuan Thanh Trinh sei später von der vietnamesischen Botschaft in Berlin über Bratislava und Moskau nach Vietnam verbracht worden, wo er zwischenzeitlich zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt wurde. Die großangelegte Entführung des anerkannten Asylsuchenden durch den vietnamesischen Geheimdienst in Berlin bezeichnete die Vorsitzende des Senats in ihrer Urteilsbegründung als „eklatante Verletzung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland“, der Vorgang sei in der jüngeren Geschichte beispiellos.
Der Angeklagte hatte sich gegen Ende der Beweisaufnahme am 16. Verhandlungstag geständig gezeigt. Das Geständnis war Teil einer Verständigung gemäß § 257c StPO, d.h. der Senat hatte auf Initiative der Verteidigung zu erkennen gegeben, dass er im Falle eines Geständnisses des Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen dreieinhalb und fünf Jahren für tat- und schuldangemessen erachten würde. Dem hatten sowohl der Angeklagte als auch der Vertreter des Generalbundesanwalts zugestimmt. Letzterer hatte in seinem Plädoyer daraufhin eine Freiheitsstrafe von vier Jahren beantragt, die Verteidigung des Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden. Der bestehende Haftbefehl wurde aufrechterhalten, d.h. der Angeklagte verbleibt weiter in Untersuchungshaft.
Aktenzeichen 3 – 1/18
Quelle: Pressemitteilung Nr. 17/2018 vom 16. April 2018